Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Vor allem im Sozialrecht ergeben sich zum Jahreswechsel viele Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Im zweiten Anlauf hat die Einführung des optionalen Faktorverfahrens für Doppelverdiener-Ehepaare nun geklappt. Auch sonst gibt es einige Änderungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen:

Besteuerung von Doppelverdiener-Ehepaaren: Ab 2010 wird nun das ursprünglich schon für 2009 vorgesehene optionale Faktorverfahren für Doppelverdiener-Ehepaare eingeführt. Ehepaare können dann nicht nur die Steuerklassenkombination III und V wählen, sondern auch gemeinsam nach Steuerklasse IV, ergänzt um einen Verteilungsfaktor, besteuert werden. Dadurch soll der Splitting-Vorteil besser verteilt werden.

Lohnsteuer-Jahresausgleich und Pflichtveranlagung: Wenn sich ein Ehepaar für das Faktorverfahren entscheidet, darf der Arbeitgeber keinen Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführen und die Eheleute sind verpflichtet, am Jahresende eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Da bereits jetzt Gleiches für die Steuerklassenkombination III/V gilt, hat diese Änderung keine großen Folgen.

Entgeltnachweise: Im neuen Jahr startet das elektronische Entgeltnachweisverfahren (ELENA). Jeder Arbeitgeber muss dann einmal im Monat die Entgeltdatensätze elektronisch an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund übermitteln. Ab 2012 werden dann die diversen Entgeltbescheinigungen durch die elektronischen Daten ersetzt.

Kurzarbeitergeld: Betriebe, die erst 2010 mit der Kurzarbeit beginnen, können für maximal 18 Monate Kurzarbeitergeld beantragen. Läuft die Kurzarbeit zum Jahreswechsel bereits, bleibt es bei der maximalen Bezugsfrist von 24 Monaten.

Gleitzonenfaktor: Der Gleitzonenfaktor für Arbeitnehmer mit einem Monatslohn zwischen 400 und 800 Euro beträgt ab 2010 0,7585.

Unfallversicherung: Ab 2010 müssen die Arbeitgeber mit der Entgeltmeldung zwingend auch die Zahl der Arbeitsstunden an die Berufsgenossenschaften melden, denn andernfalls wird die Meldung als fehlerhaft zurückgewiesen.

Familienversicherung: Familienmitglieder von gesetzlich Krankenversicherten dürfen ab 2010 ein Monatseinkommen von bis zu 365 Euro (statt bisher 360 Euro) haben, ohne die beitragsfreie Familienversicherung zu verlieren. Für geringfügig Beschäftigte bleibt es bei einem zulässigen Gesamteinkommen von 400 Euro für die beitragsfreie Familienversicherung.

Altersvorsorgebeiträge: Damit Altersvorsorgebeiträge auch nach 2009 noch als Sonderausgaben abziehbar sind, muss der Steuerzahler dem Anbieter seine Steueridentifikationsnummer mitteilen und ihm schriftlich erlauben, die Höhe der Beiträge elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Insolvenzgeldumlage: Wie erwartet - oder besser befürchtet - hat der Bundesrat dem Entwurf über die Festsetzung der Insolvenzgeldumlage für 2010 zugestimmt. Damit steigt die Insolvenzgeldumlage in 2010 auf mehr als das Vierfache, nämlich von 0,1 % auf 0,41 %.

Gendiagnostikgesetz: Ab dem 1. Februar 2010 sind genetische Untersuchungen am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten.

 
 
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